Whistleblowing

WHISTLEBLOWING – Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023

Die Regelung zum „Whistleblowing““, die zur Bekämpfung etwaiger Korruptionsfälle am Arbeitsplatz in die Rechtsordnung aufgenommen wurde, sieht einen besonderen Schutz für Hinweisgeber vor, die einen Rechtsverstoß melden möchten, damit dieser ohne Angst vor nachteiligen Konsequenzen handeln kann; sie ist im Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 enthalten, mit dem die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt wird.


Unter einem Hinweisgeber versteht man eine Person, die Zeuge eines Rechtsverstoßes oder einer Unregelmäßigkeit am Arbeitsplatz wird und beschließt, dies zu melden. Unter den Begriff „Whistleblower“ fallen befristet und unbefristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Freiberufler und Berater sowie Mitarbeiter eines Unternehmens, das Waren oder Dienstleistungen liefert.

Der Innenkanal


Wer rechtswidrige Handlungen melden möchte, von denen er im Rahmen seiner Tätigkeit bei Eltek Srl Kenntnis erlangt hat, kann dies auf folgende zwei Arten tun:

– in schriftlicher Form per Post unter Verwendung des in diesem Abschnitt zum Herunterladen bereitgestellten Formulars gemäß den im Formular selbst sowie in der ebenfalls in diesem Abschnitt verfügbaren Anleitung enthaltenen Anweisungen;

– Persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung gemäß den im Formular und im Verfahren beschriebenen Modalitäten, die in diesem Abschnitt verfügbar sind.

Die Meldung darf sich ausschließlich auf rechtswidriges Verhalten beziehen und darf daher vom Meldenden nicht dazu genutzt werden, persönliche Beschwerden vorzubringen, die die Regelung des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Über den internen Kanal übermittelt die betroffene Person eine Meldung, bei der sie ihre Identität geheim halten und von den vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Falle möglicher Vergeltungsmaßnahmen profitieren möchte

Der externe Meldekanal und die öffentliche Bekanntgabe

Der interne Verwaltungskanal ist vorrangig zu nutzen.

Hinweisgeber können den von der ANAC betriebenen externen Kanal nutzen, indem sie die Website aufrufen https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing , ausschließlich in den folgenden Fällen:

  • Das Unternehmen hat kein internes Meldesystem eingerichtet oder dieses entspricht nicht den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 24/2023;
    • Es wurde bereits eine Meldung über den internen Kanal erstattet, doch diese blieb ohne Folgen;
    • Der Hinweisgeber hat begründete Befürchtungen, dass seine Meldung bei Nutzung des internen Kanals nicht wirksam weiterverfolgt würde oder er Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnte;
  • Der Hinweisgeber hat triftigen Grund zu der Annahme, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen könnte.

Whistleblower können zudem eine öffentliche Bekanntmachung (in der Presse und über andere Verbreitungskanäle wie soziale Netzwerke) vornehmen, sofern eine der folgenden Bedingungen vorliegt:

  • Der Hinweisgeber hat zuvor einen internen und einen externen Hinweis erstattet oder direkt einen externen Hinweis erstattet, und es wurde nicht innerhalb der festgelegten Fristen eine Rückmeldung bezüglich der vorgesehenen oder ergriffenen Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Hinweise erteilt;
  • Der Hinweisgeber hat triftigen Grund zu der Annahme, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen könnte;
  • Der Hinweisgeber hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die externe Meldung aufgrund der besonderen Umstände des konkreten Falles das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen mit sich bringen oder keine wirksamen Folgemaßnahmen nach sich ziehen könnte, wie beispielsweise in Fällen, in denen Beweismittel verheimlicht oder vernichtet werden könnten, oder in denen die begründete Befürchtung besteht, dass der Empfänger der Meldung mit dem Urheber des Verstoßes unter einer Decke steckt oder selbst in den Verstoß verwickelt ist.

Die Möglichkeit, bei den zuständigen nationalen Justiz- und Rechnungsprüfungsbehörden Anzeige zu erstatten, bleibt unberührt.

Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Whistleblowing-Verfahrens bei Eltek

Eltek-Formular für Whistleblowing-Meldungen

Verfahren zur Bearbeitung von Whistleblowing-Meldungen bei Eltek